Betriebliche Altersversorgung wird immer attraktiver
Aus ihrer betrieblichen Altersversorgung bekommen Arbeitnehmer später eine monatliche Rente oder eine hohe Kapitalleistung – ergänzend zur gesetzlichen Rente. Jeder Arbeitgeber muss seinen Beschäftigten die Möglichkeit bieten, einen Teil ihres Gehalts in die betriebliche Altersversorgung zu investieren.
Der Chef ist nicht verpflichtet, sich selbst an der betrieblichen Altersversorgung seiner Mitarbeiter zu beteiligen. Viele Arbeitgeber übernehmen aber einen Teil der Vorsorgebeiträge. In vielen Branchen ist die Beteiligung des Arbeitgebers an der betrieblichen Altersversorgung sogar in Tarifverträgen geregelt.
Steuervorteile für Arbeitgeber und Beschäftigte
Der Aufwand des Arbeitgebers für die betriebliche Altersversorgung seiner Mitarbeiter ist minimal – die Abwicklung übernimmt der Vorsorgeträger. Arbeitgeber, die sich an der Altersvorsorge ihrer Beschäftigten finanziell beteiligen, können die Kosten als Betriebsausgaben geltend machen. Arbeitnehmer zahlen ihre Beiträge aus dem unversteuerten Einkommen. Je nach Vorsorgevertrag schießt Vater Staat sogar Riester-Förderung zu.
|