Informationen zur private Rentenversicherung
Mit einer privaten Rentenversicherung werden Ihre Beiträge für Sie angespart und zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt an Sie ausgezahlt. Der Nachteil dieses Modells liegt darin, dass die Steuervorteile nicht so großzügig bemessen sind wie beispielsweise bei der Rürup-Rente. Dafür aber können Sie zwischen einer aufgeschobenen Rentenversicherung, der Sofortrente und der Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht wählen – je nach Alter, Flexibilität und Lebensplanung. Lesen Sie mehr zu diesem Thema – wir vergleichen für Sie.
Vergleich und Angebot zur privaten Rentenversicherung
Die private Rentenversicherung ist ein Allrounder: Mit ihren drei verschiedenen Varianten ist sie für jeden geeignet, der seine Versorgung im Alter selbst in die Hand nehmen will.
Die Rentenversicherung unterscheidet sich von der Lebensversicherung auf den Todesfall insbesondere durch die grundsätzlich fehlende Gesundheitprüfung. Der Gesundheitszustand ist bei den üblichen Gestaltungen unerheblich. Ein schlechter Gesundheitszustand mindert vielmehr das Risiko des Versicherers, dass der Leibrentner zu lange lebt. Vielmehr wird der Versicherer unterstellen, dass nur solche Personen Leibrenten kaufen, die für sich selbst eine eher lange Lebenserwartung annehmen. Es sind aber Gestaltungen möglich, bei denen Personen mit in einer Gesundheitsprüfung nachgewiesener verringerter Lebenserwartung niedrigere Beiträge zahlen oder eine höhere Leibrente bekommen. Solche Produkte sind bislang aber nur aus dem Ausland bekannt.
Da kein Todesfallschutz übernommen wird, sondern das Langlebigkeitsrisiko gedeckt wird, ergeben sich auch Unterschiede beim Risikobeitrag. Es wird nicht, wie für die Versicherung auf den Todesfall, ein Risikobeitrag für zusätzliche Leistungen im Todesfall im Beitrag berücksichtigt. Vielmehr werden die zusätzlichen Leistungen für besonders lange lebende Leibrentner aus den eingesparten Renten vorzeitig Sterbender finanziert, deren nicht für Rentenzahlungen benötigten Beitragsteile werden also an die Überlebenden vererbt. Daher brauchen Leibrentner nicht ihre ganzen Rentenzahlungen selbst zu finanzieren. Bei langem Leben erhalten die Leibrentner damit wesentlich mehr zurück, als sie jemals eingezahlt haben. Hingegen erhalten diejenigen, die zu früh sterben, deutlich weniger als eingezahlt. Zweck der Rentenversicherung ist es nicht, Hinterbliebenen etwas zukommen zu lassen, sondern den Lebensunterhalt des Leibrentners während dessen restlichen Lebens so hoch wie möglich zu sichern.
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