12. February 2012

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Hypothekendarlehen

Bei einem Hypothekendarlehen handelt es sich um ein durch ein Grundpfandrecht auf eine (oder mehrere) Immobilien besichertes Darlehen.

Als Grundpfandrechte kommen hierbei heutzutage weitgehend Buchgrundschulden zum Einsatz. Nur in geringem Umfang finden Briefgrundschulden oder Hypotheken in der Praxis noch Anwendung, wenn auch der Wortstamm etwas anderes vermuten läßt.

Hypothekendarlehen bilden einen wichtigen Baustein jeder privaten Immobilienfinanzierung. Sie dienen regelmäßig zur Finanzierung des Baus, Erwerbs oder der Modernisierung einer Immobilie. Als Darlehensgeber für ein Hypotkendarlehen kommen

  • alle Kreditinstitute der EU,
  • alle Bausparkassen und
  • alle Lebensversicherungsgesellschaften

in Frage. Darlehensnehmer können sowohl natürliche, als auch juristische Personen sein. Eine Beschränkung hinsichtlich der Art der Immobilie existiert nicht.

Vorteile von Hypothekendarlehen

Anders als unbesicherte Darlehen wie z.B. Ratenkrediten steht bei einem Hypothekendarlehen für den Darlehensgeber für den Fall einer Leistungsstörung eine Immobilie als zusätzliche Sicherheit zur Verfügung. Kommt der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nicht mehr nach, kann der Darlehensgeber durch Verwertung der Immobilie (z.B. durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung) das Hypothekendarlehen tilgen.

Diese erhöhte Sicherheit für den Darlehensgeber führt regelmäßig zu günstigeren Darlehenskonditionen als für unbesicherte Darlehen.

Nachteile von Hypothekendarlehen

Durch die Eintragung eines Grundpfandrechts auf der Immobilie, wird der spätere Verkauf der Immobilie leicht erschwert. Da in der Praxis eine Übernahme des Hypothekendarlehens durch den neuen Eigentümer unpraktikabel ist, muss parallel zum Verkauf eine Ablösung des Hypothekendarlehen vorgenommen werden. Dies erhöht die Komplexität des Verkaufs.

Quelle: wikipedia

Darlehen für private Immobilienfinanzierungen

Fremdkapital wird in Form von Darlehen durch

  • Kreditinstitute,
  • Bausparkassen
  • Landesförderinstitute,
  • Versicherungsgesellschaften

zur Verfügung gestellt. Für die gewerbliche Gewährung von Darlehen benötigen die Darlehensgeber eine Zulassung gemäß Kreditwesengesetz. Der Gesamtbestand von wohnwirtschaftlichen Darlehen an Privatpersonen betrug laut Statistik der Bundebank per 31. Dezember 2007 791,6 Milliarden Euro. Die Vergabe neuer Darlehen im Rahmen von privaten Immobilienfinanzierung im Jahr 2007 betrug 181,8 Milliarden Euro.

In geringem Umfang ist auch der Einsatz von Darlehen von

  • anderen Privatpersonen (z. B. Verwandten) oder
  • Arbeitgebern (in Form von Mitarbeiterdarlehen)

anzutreffen. Da die Gewährung von Darlehen zu einem durch das Kreditwesengesetz reguliertem Markt gehört, sind diesen alternativen Darlehensgebern jedoch enge Grenzen gesetzt.

Immobilienkredit für private Immobilienfinanzierungen werden grundsätzlich mit einem Grundpfandrecht, meist in Form einer Buchgrundschuld, auf dem zu finanzierenden Beleihungsobjekt, abgesichert.

Quelle: wikipedia