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Hausratversicherung – Schutz und Sicherheit

Hausratversicherung

Hausratversicherung: So sorgt man für Schutz und Sicherheit

Je älter man wird, desto mehr Dinge besitzt man, die viel Geld gekostet haben. Es liegt in der Natur der Sache, dass man sein Hab und Gut angemessen schützen möchte: Möglich macht es eine Hausratversicherung. Doch auf der Suche nach einem solchen Schutz sollte man einen Vergleich anstellen, der mehr als nur die Frage beinhaltet, welche monatliche Versicherungsprämie fällig würde. Konkret geht es darum, welche Gefahren abgesichert sind. Welche Gegenstände zum versicherten Hausrat gehören. Wie die richtige Hausratssumme ermittelt wird. Was man im Schadensfall tun kann und wie sich die Versicherung notfalls wieder kündigen ließe.

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Abgesicherte Gefahren und Umfang der Hausratversicherung

Grundlegend sichert eine Hausratversicherung Feuer, Einbruchdiebstahl, Wasserschäden sowie die Folgen von Sturm und Hagel ab. Manche Versicherungen kann man kostenfrei um Dinge wie den Diebstahl des eigenen Fahrrads erweitern. Zudem besteht die kostenpflichtige Möglichkeit, den Schutz um einige Leistungen, wie beispielsweise Unfallschutz durch Überspannung (Stromschäden) oder Hotel und Bewachung erweitert werden. Die Hausratversicherung umfasst dabei Gebrauchsgegenstände (z.B. Kleidung, Ofen), die Einrichtung, Verbrauchsgegenstände (Nahrungsmittel) und Wertsachen. Starten Sie jetzt die kostenlose Hausratversicherung Vergleich.

Die korrekte Hausratssumme und das richtige Verhalten im Schadensfall

Die Hausratssumme (d.h. die Versicherungssumme) ist stets ein Produkt aus der eigenen Wohnfläche sowie einem bestimmten Betrag, den der Versicherer festlegt. Für diese Berechnungshilfe dürfen sich keine besonderen Wertsachen in der Wohnung befinden. Beträgt die Summe beispielsweise 500 Euro und man hat eine Wohnfläche von 50 Quadratmetern, so ergibt sich eine Versicherungssumme von 25.000 Euro. Benötigt man diese, weil der Schaden eingetreten ist, muss diesen melden. In der Regel kann man sich telefonisch an die Versicherung wenden. Viele bieten jedoch auch schon online passende Versicherungsformulare an, sodass man die Schadensmeldung auch mitten in der Nacht absetzen kann.
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Kündigungsmöglichkeiten

In der Regel kann man eine Versicherung bis zu einer Frist von drei Monaten vor Ablauf kündigen. Bei einer Hausratversicherung gilt jedoch eine zusätzliche Regelung. Tritt ein Schaden auf und setzt man eine Schadensmeldung ab, so kann man direkt im Anschluss nach der Schadensmeldung den Vertrag kündigen.