13. February 2012

RSS

Altersvorsorge

Private Altersvorsorge
Die Private Vorsorge basiert der Grundidee nach auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Sie ist freiwillig. Das eingezahlte Kapital sowie die erwirtschafteten Kapitalzinsen stehen daher im Prinzip ausschließlich dem Sparer zu. Dieses Kapital wird nun entweder als Rente verbraucht (Auszahlungsplan) oder als Einmalbetrag an den Anleger bzw. Versicherten ausbezahlt.

Staatliche geförderte Vorsorge

Diese Formen der Altersvorsorge dürfen nicht beliehen, veräußert oder vererbt, können aber auch nicht gepfändet werden. Das Sozialamt oder die Agentur für Arbeit greift auch dann nicht darauf zu, wenn der Versicherungsnehmer im Laufe seines Lebens bedürftig werden sollte („Hartz IV-Sicherheit“). Die nicht gegebene Vererbbarkeit basiert auf der Vorstellung, dass das angesparte Kapital ausschließlich zur Altersversorgung des Sparers dienen sollte. Die Riester-Rente stellt hierbei insofern eine Ausnahme dar, als das angesparte Kapital und die bis dahin gezahlte staatliche Förderung vererbbar ist, wenn der Todesfall in der Ansparphase eintritt und der verwitwete Partner auch einen Riester-Renten-Vertrag besitzt. In diesem Fall geht sowohl das eingezahlte Vermögen als auch die bis dahin gezahlte staatliche Förderung auf seinen/ihren Vertrag über. Wenn kein erbberechtigter Ehepartner mit eigenem Riestervertrag als Erbe in Frage kommt, sind die staatlichen Förderungen zurückzuzahlen. Das restliche Sparkapital fällt in die Erbmasse und wird wie das sonstige Vermögen vererbt.

Nach Änderung des Gesetzes ist nun auch eine Vererbung des Kapitals an leibliche Kinder möglich. Die o. g. Bestimmungen werden in so weit ergänzt.

Riester-Rente

Der Staat fördert die Riester-Rente durch Zulagen. Darüber hinaus sind Beiträge und Zulagen steuerlich als Altersvorsorgeaufwendungen abzugsfähig. Die Verwaltung der Riester-Renten ist aufgrund der Regelungen sehr aufwändig und führt daher zu deutlich höheren Kostenbelastungen der Riesterverträge im Vergleich zu den anderen Formen der Altersvorsorge, beispielsweise privaten Rentenversicherungen. Daher ist abzuwägen zwischen Steuervorteil und staatlicher Zulage einerseits und höheren Kosten andererseits.

Für die staatliche Förderung ist die Einzahlung in einen zertifizierten Vertrag erforderlich. Dies kann eine private Rentenversicherung, ein Banksparplan, eine Fonds-Police (Fondsgebundene Rentenversicherung) oder auch ein Direktinvestment in Aktien- und Rentenfonds (Fondssparplan) sein. Riester-Verträge werden daher sowohl von Versicherungs- als auch von Fondsgesellschaften und Bausparkassen angeboten.

Bei Rentenversicherungen und Fonds-Policen, die von Versicherern angeboten werden, war die Kostenstruktur intransparent. Durch die Versicherungsvertragsgesetz-Reform (VVG) sind Versicherer jedoch verpflichtet auszuweisen, welcher Anteil des eingezahlten Geldes in den Aufbau des Kapitalstocks bzw. Fonds fließt. Die Höhe der Abschluss-Provision, welche nach dem Zillmerungs-Verfahren auf 5 Jahre verteilt wird, ist auszuweisen. Die Verpflichtung zur Garantie zumindest der eingezahlten Beiträge verringert bei Riester-Verträgen die Renditemöglichkeiten fondsgebundener Rentenversicherungen zusätzlich, da die Garantie in der Regel über eine Anlage in risiko- und renditearmen Formen sichergestellt werden muss.

Staatlich geförderte Aktienfonds-Sparpläne werden von Banken und Fondsgesellschaften angeboten. Bei einem staatlich geförderten Fondssparplan sind sämtliche Kosten (Depotgebühren und Ausgabeaufschläge) klar festgelegt und dem Anleger bei Vertragsschluss bekannt. Der Anleger kann nachvollziehen, wie viele Fondsanteile ihm nach Abzug der Gebühren gutgeschrieben werden.

Diese Rente wird derzeit jährlich mit 7 Milliarden Euro subventioniert. Diesen Betrag müssen auch diejenigen erwirtschaften, die sich diese Rente gar nicht oder nur teilweise (= in geringerer als der eigentlich gewünschten Höhe) leisten können.

Rürup-Rente

Bei der Rürup-Rente handelt sich um eine freiwillige Versicherung, die besonders für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdienende geeignet ist. Die Versicherungswirtschaft spricht von “privater Basis-Rente”.

Verbraucherschützer sind der Ansicht, dass Angestellte mit einer Riester-Rente und einer betrieblichen Altersvorsorge besser fahren. Berechnungen, die mit den heute bekannten Sozialversicherungs- und Steuerregelungen die verschiedenen Wege miteinander anhand konkreter Versicherungstarife vergleichen, zeigen allerdings, dass Rürup-Renten bei Durchschnittsverdienern (ab 30.000 EUR pro Jahr) und aufwärts eine höhere Rendite erzielen. Hintergrund ist, dass die Analysen der Verbraucherschützer die hohen Verwaltungskosten der Riester-Verträge nicht berücksichtigen, sondern von gleichen Kostenbelastungen in allen Durchführungswegen ausgehen.

Eine Rürup-Rente kann auch fondsgebunden durchgeführt werden; man kann also steuerlich gefördert in Fonds investieren.

Nachteilig gegenüber einem direkten Investment in einen Fondssparplan ist für den Versicherungsnehmer die geringe Transparenz der Anlagestruktur der Rentenversicherer. Der Kunde erfährt nicht, welcher Anteil seines eingezahlten Geldes in den Aufbau des Kapitalstocks bzw. Fonds fließt, da Versicherungsgesellschaften in der Regel ihre Kostenstruktur nicht bekannt geben.

Außerdem ist das angesparte Kapital nicht vererbbar. Eine Rente wird nur bis zum Ableben des Versicherungsnehmers gezahlt. Stirbt der Versicherungsnehmer vor Erreichen des vereinbarten Renteneintrittsalters, ist ein Totalverlust der eingezahlten Beiträge die Folge. Gute Renditen kann der Versicherungsnehmer nur erzielen, wenn er einen langen Rentenbezug erlebt.

Staatlich nicht geförderte Vorsorge

Diese unterliegt nicht den Bedingungen für eine steuerliche Förderung, das heißt aber auch, es wird kein rechtlicher Bestandschutz (Garantie der Einzahlungen) garantiert. Andererseits kann mit diesen Formen der Altersvorsorge auch ein generationenübergreifender Vermögensaufbau erreicht werden, da das angesparte Vermögen in der Regel vererbbar ist.

Des weiteren kann die steuerliche Situation zum Auszahlzeitpunkt eine Rolle spielen. Im Gegensatz zu den geförderten Produkten, welche im Alter voll zu versteuern sind, muss bei nicht geförderten Produkten im Rentenalter nur der Ertragsanteil versteuert werden.

Aktienfonds-Sparpläne

Aktienfonds-Sparpläne werden von Banken, Direktbanken und Fondsgesellschaften angeboten. Bei ihnen fließt das Geld in einen oder mehrere Aktienfonds. Da diese Form der Kapitalanlage keine staatliche Förderung erhält, steht es dem Anleger frei, wann und wie er über sein Vermögen verfügen will.

Aktienfonds-Sparpläne verursachen verschiedene Kostenarten und Kostenhöhen:

  • Beim Kauf ist für jeden Sparbeitrag einmalig ein Ausgabeaufschlag zu entrichten, wobei viele Kapitalanlagegesellschaften langjährigen Kunden erhebliche Nachlässe gewähren.
  • Manche Kapitalanlagegesellschaften verlangen diese Ausgabeaufschläge auch bei Umschichtungen während der Laufzeit. Dann gilt: Je öfter das Portfolio umgeschichtet wird, desto höher sind die Kosten durch Ausgabeaufschläge. Viele Kapitalanlagegesellschaften verzichten allerdings unter bestimmten Voraussetzungen bei Umschichtungen auch auf Ausgabeaufschläge.
  • Einige Banken oder Fondsvermittler bieten ausgewählte Fonds mit reduziertem bzw. ohne Ausgabeaufschlag an.

Hinzu kommen jährliche Verwaltungsgebühren der Fonds auf das angesparten Kapitals (siehe auch: Total Expense Ratio). Nicht in der Total Expense Ratio angegeben werden die Transaktionskosten, die durch das Umschichten von Aktienpositionen innerhalb des Fonds entstehen. Einige Online-Banken verzichten auf die Berechnung von Depotgebühren.

Den höheren Renditechancen dieser Anlageform steht ein Verlustrisiko gegenüber, da die Bank oder Fondsgesellschaft dem Anleger in der Regel keine Ablaufleistung garantiert. Wichtig ist, auch in Zeiten sinkender Kurse konsequent weiter einzuzahlen, um den Durchschnittskosteneffekt zu nutzen. Die Streubreite möglicher Endleistungen steigt mit zunehmender Laufzeit. Die Berechenbarkeit des Sparergebnisses eines Aktienfondssparplans im Sinne einer planbaren Altersvorsorge nimmt ab. Es besteht auch das Risiko eines Totalverlustes.

Eine Investition in Fondssparpläne zeichnet sich durch eine hohe Kostentransparenz aus. Depotgebühren und Ausgabeaufschläge sind in den Preisverzeichnissen der Banken, Sparkassen und Fondsgesellschaften aufgeführt.

Immobilienbesitz

Auch der Erwerb von Immobilienbesitz während der Erwerbsphase kann zum Erhalt des Lebensstandards im Ruhestand beitragen.

Dies gilt u.a. in dem Fall, in dem die Immobilie selbst bewohnt wird – dann braucht der Ruheständler aus seinen laufenden Einnahmen keine Mietkosten aufbringen. Das erleichtert das Auskommen mit einem verringerten Einkommen z.b Hauskauf mit der Riester Rente

Zur Altersvorsorge kann auch beitragen, wenn während der Erwerbsphase zu vermietender Immobilienbesitz aufgebaut wurde. Dann tragen die zu erwarteten Mietüberschüsse zum Lebensunterhalt im Ruhestand bei. Immobilienfonds sind eine weitere Möglichkeit, Kapital zur Absicherung des Alters aufzubauen.