4. February 2012

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Private Krankenversicherung

Private KrankenversicherungDie private Krankenversicherung (PKV) ist nicht an das Einkommen des Versicherten gekoppelt und bietet ihren Versicherten bessere Leistungen im Krankheitsfall. Nicht nur Selbstständige und Freiberufler, sondern auch Beamte und gut verdienende Angestellte sowie Studenten haben die Möglichkeit anstelle der gesetzlichen Krankenversicherung die private Krankenversicherung zu wählen. Die Einkommensgrenzen (Versicherungspflichtgrenze) liegen im Jahr 2011 bei 49.500 Euro im Jahr. Arbeitnehmer, deren Einkommen darüber liegt, können Mitglied einer privaten Krankenversicherung werden.

Die monatlichen Beiträge für die private Krankenversicherung werden individuell je nach gewähltem Tarif und Leistungsumfang, in Abhängigkeit von Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand des zu versichernden erhoben. Die Unterschiede zwischen den Leistungen und Tarifen der verschiedenen Versicherungsgesellschaften sind erheblich, sodass vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung grundsätzlich ein Vergleich verschiedener Anbieter zu empfehlen ist.

Private Krankenversicherung Informationen

In der private Krankenversicherung (PKV) versichern sich vor allem Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind.
Dazu gehören: Angestellte und Arbeiter mit einem monatlichen Bruttoeinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze; die Grenze bezieht sich auf das Jahresbruttogehalt und wird bei einem Einkommen von derzeit 48.150 € erreicht, Beamte (bei denen nur ein Teil der Krankheitskosten gedeckt werden muss, da sie eine staatliche Beihilfe erhalten) und Selbständige ohne Berücksichtigung ihres Einkommens.
In der private Krankenversicherung vergleich wird für jede versicherte Person ein separater Beitrag erhoben. Die Beitragseinstufung erfolgt individuell aufgrund der Faktoren Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand (bei Vertragsabschluss) und der zu erbringenden Leistung – Private Krankenversicherung Angebot. Sollte sich der Gesundheitszustand während der Versicherungsdauer ändern, bleibt der Beitrag für den Versicherten deshalb unverändert. Beitragsanpassungen erfolgen für eine Tarifgruppe und nicht für den einzelnen Versicherten.
Aufgrund der allgemein höheren Lebenserwartung von Frauen und einer anderen Risikobewertung bei der Gesundheitseinschätzung zahlen Frauen in der Regel höhere Beiträge als Männer. Letzteres wird sich ab dem 1. Januar 2008, aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), welches am 18. August 2006 in Kraft getreten ist, leicht ändern, da unterschiedliche Behandlung bei den Beiträgen und Leistungen nur zulässig ist, wenn die PKV-Unternehmen den Nachweis erbringen, dass die Rechnungsgrundlagen beispielsweise für Männer und Frauen unterschiedlich sind. Dies gilt explizit nicht für Schwangerschafts- und Mutterschaftskosten. Zur Vermeidung einer Benachteiligung aufgrund des Geschlechts sind die Schwangerschafts- und Mutterschaftskosten zukünftig in den Beiträgen nicht mehr nur von Frauen zu tragen, sondern zu gleichen Teilen von Frauen und Männern.

In der private Krankenversicherung erfolgt die Leistungserbringung nach dem Kostenerstattungsprinzip, das heißt, die Behandlung und die Therapie ist nicht wie in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgegeben, sondern kann vom Arzt, in Abstimmung mit dem Patienten, weitgehend frei bestimmt werden. Der Arzt stellt seine Rechnung dann nach der Gebührenordnung für Ärzte.

Die Rechnung stellt der Arzt dem Patienten, da dieser sein Vertragspartner ist. Behandlungskosten eines Arztbesuches werden im Rahmen einer eventuellen Selbstbeteiligung (ab 1. Januar 2009 bis zu 5000 € im Jahr) vom Versicherungsnehmer übernommen. Der darüber hinausgehende Betrag wird dem Versicherungsnehmer von der private Krankenversicherung erstattet, der Versicherungsnehmer bezahlt daraufhin den Arzt. Bei einer Krankenhausbehandlung rechnet das Krankenhaus im Normalfall direkt mit der Krankenversicherung ab, da der Versicherte durch seine Unterschrift auf der Versichertenkarte alle Ansprüche gegenüber der Krankenversicherung an das Krankenhaus abgibt. In der Apotheke geht der Versicherte meist in Vorleistung, da wenige Apotheken Medikamente auf Rechnung verkaufen.

Privat und gesetzlich Versicherte sollten nach der beschlossenen Gesundheitsreform sorgfältig die private Krankenversicherung vergleichen, da es unerwartet attraktive, neue und sogar deutlich günstigere Tarife gibt.

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