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Einführung eines Basistarifes:


Ab 1.1.2008 bietet jeder private Krankenversicherer einen Basistarif an, der vergleichbare Leistungen vorsieht wie die gesetzliche Krankenversicherung. In den Basistarif kann jeder bereits privat Versicherte wechseln. Die Beiträge zu diesem Basistarif werden nur nach Alter und Geschlecht ermittelt: Risikozuschläge für bestehende Erkrankungen darf Ihnen der private Krankenversicherer nicht berechnen.

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Der Monatsbeitrag zum Basistarif darf nicht höher sein als der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung, der zur Zeit bei rund 500 Euro liegt. Ist Ihr Ehepartner auch in einem Basistarif versichert, darf die Prämie für Sie beide zusammen nicht höher sein als 150 Prozent des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Wechsel des privaten Krankenversicherers:
Sind Sie bereits privat krankenversichert und wollen zu einem anderen PKV-Anbieter wechseln, haben Sie es ab dem 1.1.2008 leichter: Die Altersrückstellung, die Sie beim bisherigen Versicherer gebildet haben, können Sie zukünftig im Umfang des Basistarifs zum neuen Privatversicherer mitnehmen. Dadurch bleiben Ihre Beiträge auch nach dem Wechsel später vergleichsweise stabil. In den ersten fünf Jahren gilt die neue Mitnahmeregel für alle, die älter als 40 Jahre sind. Ganz geöffnet wird das System ab 2013. Ihr neuer Privatversicherer muss die Beiträge nach dem Eintrittsalter berechnen, in dem Sie Ihre alte Versicherung abgeschlossen haben.

Von der Gesetzlichen in die Private:
Die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegt für Arbeitnehmer 2007 bei einem Jahreseinkommen von 47.700 Euro, das entspricht 3.975 Euro im Monat. Wenn Sie mehr verdienen, dürfen Sie zu einem privaten Krankenversicherer wechseln. Das geht ab dem 1.1.2007 allerdings nur noch, wenn Ihr Gehalt zum Zeitpunkt des Wechsels seit mindestens drei Jahren über der Einkommensgrenze liegt. Waren Sie vorher gesetzlich versichert und wollen zum 1.1.2007 Kunde eines privaten Krankenversicherers werden, müssen Sie also seit 2004 über der Versicherungspflichtgrenze verdient haben. Als freiwillig gesetzlich Versicherter wie beispielsweise als Selbstständiger oder als Beamter können Sie wie bisher ohne Fristen und Einkommensgrenzen in die Private wechseln.

Wenn Sie nicht krankenversichert sind:
Haben Sie Ihren Versicherungsschutz aus irgendeinem Grund verloren, können Sie ab dem 1.1.2007 immer in die Krankenversicherung zurück, bei der Sie zuletzt versichert waren - ob gesetzlich oder privat. So soll vermieden werden, dass Menschen überhaupt keinen Krankenversicherungsschutz bekommen.

Wenn Sie als Bundesbürger ohne Krankenversicherungsschutz aus dem Ausland zurückkehren, werden Sie je nach Status der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung zugeordnet: Waren Sie zuletzt als Arbeitnehmer versichert, können Sie in die gesetzliche Krankenkasse zurück. Waren Sie beispielsweise Selbstständiger, Beamter oder Soldat, versichern Sie sich privat.

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