12. February 2012

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Krankenversicherungspflicht

Nach der Gesundheitsreform aus den Jahren 2000, 2004 und 2007 tritt 2009 die letzte Stufe in Kraft. Dann soll das Ziel, eine neue Gesundheitsversicherung für alle Bürger, erreicht sein. Eine Krankenversicherung ist damit erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik für alle Pflicht.

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Der Versicherungsschutz:
Der Versicherungsschutz sieht einen Leistungsanspruch unabhängig von Einkommen und Alter vor. Eingeschlossen sind alle Leistungen zur Vermeidung von Krankheiten sowie deren Linderung, zu Empfängnisverhütung und Schwangerschaftsabbruch, zur Früherkennung sowie zur Behandlung einer Krankheit.

Darüber hinaus sieht das Gesetz weitere Leistungen in Form von speziellen Leistungen bei Schwangerschaft, Mutterschaft sowie ein Krankengeld vor. Anspruch haben alle Versicherten und deren Ehepartner und Kinder, die bei dem Versicherten mitversichert sind.

Alle bisher nicht Versicherten werden automatisch in die GKV einbezogen. Das gilt auch für Deutsche, die zeitweise im Ausland gelebt haben und nun zurückkehren. Für bisher privat Versicherte gilt folgendes: Sie müssen entweder eine private Krankheitskostenversicherung abschließen oder sich in der PKV mindestens in dem neu geschaffenen Basistarif versichern. Dieser entspricht den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.

Die Wahltarife

Die GKV bietet den Versicherten seit 1. April 2007 fünf spezielle Tarife für eine integrierte Versorgung, eine besondere ambulante Versorgung, Behandlungsprogramme bei chronischen Krankheiten, eine hausärztliche Versorgung sowie Modellvorhaben an. Ab 2009 kommt ein weiterer Wahltarif mit Krankengeldanspruch hinzu.

Die Kassen können bei Bedarf ähnlich wie die PKV auch Tarife mit Selbstbehalt oder Tarife für Nichtinanspruchnahme von Leistungen anbieten. Auch variable Kostenerstattungstarife sind möglich. Bei all diesen Tarifen gilt eine Mindestbindungsfrist von drei Jahren. Erst danach kann man in einen anderen Tarif oder eine andere Krankenkasse wechseln.

Mutter-/Vater-Kind-Kuren

Seit April 2007 haben alle Versicherten, die Kinder betreuen und gesundheitlich besonders beansprucht werden, Anspruch auf Maßnahmen zur Vorsorge und Rehabilitation. Das gilt gleichermaßen für Mütter und Väter. Die Krankenkassen sind jetzt verpflichtet, entsprechende Kuren zu bewilligen.

Die Rehabilitation

Damit die unterschiedlichen Versorgungsbereiche Synergien nutzen, ist seit April 2007 die medizinische Rehabilitation zur Pflichtleistung der GKV geworden. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit von Kranken und Alten soweit wiederherzustellen, dass sie aktiv am Leben teilnehmen können. Reha-Einrichtungen haben nun die Pflicht zur Zertifizierung. Der Versicherte kann sich – ebenfalls neu – nun die entsprechend geeignete Rehabilitations-Einrichtung selbst aussuchen. Eventuelle Zusatzkosten muss er dann allerdings übernehmen.

Die Palliativversorgung

Unheilbar Erkrankte leiden häufig an einer starken Einschränkung ihrer Lebensqualität. Schmerzen, Atemnot und Verwirrtheit verhindern oft, dass sie allein in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung will es selbst diesen Schwerkranken ermöglichen, so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben. Leidenslinderung und medizinische Versorgung zu Hause rund um die Uhr sind deshalb neu in das Leistungsverzeichnis der Krankenkassen aufgenommen worden.

Impfungen

Der Bereich Schutzimpfung wird mit der neuen Gesundheitsreform nachhaltig gestärkt. So zählen Impfungen nun zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Zu den übernommenen Schutzimpfungen zählen beispielsweise Impfungen gegen Mumps, Masern, Röteln, Tetanus, Pneumo- und Meningokokken, Hepatitis B, Keuchhusten, Windpocken und Polio sowie Grippeimpfungen für über 60-Jährige und die neue Papillomaviren-Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs für junge Mädchen.

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