Private Krankenversicherung – Wer kann sich Privat Versichern?
Selbstständige, Freiberufler und Beamte sind unabhängig von der Einkommenshöhe von der Krankenversicherungspflicht befreit und können zwischen PKV und GKV frei wählen.

In der privaten Krankenversicherung (PKV) können sich Arbeitnehmer und Angestellte versichern, wenn ihr Jahres-Bruttoeinkommen die sogenannte Versicherungspflichtgrenze das 3. jahr in Folge übersteigt. Diese liegt im Jahr 2010 bei 49.950 Euro – das entspricht einem Monatseinkommen von 4.163 Euro. Wer noch keine 3 Jahre in Folge diese Grenze überschritten hat, bleibt pflichtversichert in der Gesetzlichen..
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