Wer in Deutschland an einer staatlich anerkannten Hochschule studieren möchte, der benötigt aufgrund der Versicherungspflicht für die Einschreibung an der Hochschule eine Versicherungsbescheinigung.
Natürlich gilt auch für ausländische Gaststudenten. Die Bescheinigung ist in der Regel den Unterlagen der Einschreibung beizufügen.
Normalerweise muss eine Bescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse im Original vorliegen. Zuständig ist dafür entweder die Krankenkasse bei der man bereits versichert ist oder im Falle das man versicherungsfrei bzw. ein nicht versicherungspflichtiger Student ist, die Krankenkasse bei der man zuletzt versichert war oder die Krankenkasse die die Befreiung vornahm.
Die Versicherungspflicht gilt bis End des 14. Fachsemesters oder maximal bis Ende des Semesters in dem das 30. Lebensjahr vollendet wurde. Allerdings bleibt man versicherungspflichtig wenn familiäre Gründe, Art der Ausbildung oder persönliche Gründe oder der Erwerb der Zugangsvoraussetzung in einer Ausbildungsstätte des zweiten Bildungsweges eine längere Studienzeit rechtfertigen.
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Ein Student darf maximal 20h pro Woche gegen Entgelt arbeiten damit er weiterhin studentisch pflichtversichert bleibt. Ein überschreiten ist in den Semesterferien normalerweise erlaubt.
Ein Student ist nicht versicherungspflichtig, wenn er in der gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern oder des Ehegatten familienversichert ist.
Bedingungen dafür sind:
-
- Das 25.Lebensjahr wurde noch nicht vollendet.
(Wehr- und Wehrersatzdienst verlängert diese Grenze) - - Eltern bzw. Ehegatten sind in der gesetzlichen Krankenversicherung.
- - Praktikum kein Einkommen über 350 Euro.
Die Beiträge sind in der Regel (abhängig von der Krankenkasse) vor Einschreibung im Voraus an die Kassen zu zahlen, woraus sich der Anspruch auf Leistungen im ärztlichen und zahnärztlichem Bereich als auch Leistungen bei Pflegebedürftigkeit ergibt. Ein Anspruch auf Krankengeld besteht allerdings nicht.
Muss man sich selbst versichern hat man als Student die Wahl zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und der privaten Krankenversicherung. Diese ist auf den ersten Blick in den meisten Fällen beim Beitrag teurer, hat aber auch Vorteile:
Keine Praxisgebühr, keine Arzneimittelzuzahlungen und die Möglichkeit der Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nach dem Studium macht die private Krankenversicherung insbesondere auch für Studenten attraktiv. Wer sich für eine private Krankenversicherung entschieden hat, der benötigt wie oben beschrieben eine Befreiungsbescheinigung die persönlich unterzeichnet der Einschreibung beizulegen ist.
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