Privat krankenversichern können Sie sich als Selbstständiger oder Freiberufler - unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens.
Als Arbeitnehmer dürfen Sie in die Private wechseln, sofern Ihr jährliches Bruttoeinkommen 3 Jahre in Folge über der Versicherungspflichtgrenze von 47.770 Euro liegt (das entspricht 3.975 Euro im Monat, Stand 2007).
Auch Beamte und andere Beihilfeberechtigte, z. B. Richter oder Abgeordnete, sind in der Regel privat krankenversichert.