Riester Rente vergleich - Altersvorsorge

Rente & Leben
Riester Rente: Genießen Sie die staatliche Förderung
Rürup Rente: Steuerlich begünstigte Sicherung Ihrer Rente
Rentenversicherung: Finanzielle Sicherheit und Flexibilität im Alter
Kapital-Lebensversicherung: Vorsorge und Sparvertrag in einem
Risiko-Lebensversicherung: Sichern Sie Ihre Angehörigen

Informationen zur Riester Rente


Vom Staat gefördert

Die Riester-Rente ist ein Sonderfall innerhalb der privaten Rentenversicherung und für viele ein Einstieg in die private Altersvorsorge. Wer 2008 vier Prozent des Brutto-Jahresgehaltes in eine geförderte private Altersvorsorge investiert hat, bekommt zusätzlich vom Staat 154 Euro (Ehepaar doppelt) plus 185 Euro pro Kind. Für Kinder die ab 2008 geboren werden, wird die Riester-Zulage auf 300 Euro erhöht. Für Kinder, die die vor 2008 geboren wurden, bleibt es bei der bisher festgelegten Zulage von 185 Euro pro Kind.

 

Die Riester-Rente ist insbesondere bei niedrigem Einkommen oder für Anleger mit Kindern sinnvoll, kann aber auch für besser Verdienende durchaus interessant sein.


Vergleich und Angebot zur Riester Rente

Wunsch-Altersrente: 
 € im Monat 
oder  
Wunsch-Anlagebetrag: 
 € im Monat
Vorname:
Nachname:
Geburtsdatum:
 tt.mm.jjjj
Strasse und Nr.:
PLZ und Ort:
Telefon:
E-Mail:
Erreichbarkeit: 
Berufsgruppe:
Anmerkungen: 
 
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Die wichtigsten Punkte der Riester-Rente im Überblick:

  • Private und betriebliche Altersvorsorge können seit dem 1. Januar 2002 durch staatliche Zulagen oder Steuerfreiheit gefördert werden.
  • Die Teilnahme ist freiwillig. Es besteht keine Verpflichtung zur privaten Altersvorsorge und auch keine Verpflichtung, die staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen.
  • Zur Zeit nutzen 9,7 Millionen Deutsche (Stand November 2007) die Riester-Förderung, allein im 3. Quartal 2007 gab es über 600.000 neue Riester-Verträge.
  • Bei Eheleuten kann jeder Ehepartner einen eigenen Versorgungsanspruch mit der staatlichen Förderung aufbauen. Wer nicht selbst förderungsberechtigt ist, erhält die Förderung, wenn der Ehepartner zum geförderten Personenkreis gehört.
  • Um eine Förderung zu erhalten, müssen bestimmte Mindestbeiträge selbst gezahlt werden.  
  • Die Vergünstigungen werden unter bestimmten Voraussetzungen auch für Aufwendungen zur betrieblichen Altersvorsorge im Rahmen von Pensionskasse, Direktversicherung und Pensionsfonds gewährt. Alternativ gibt es hier (außer bei der Direktversicherung) die Möglichkeit, steuer- und sozialabgabenfreie Zahlungen – also aus dem Bruttoentgelt – zu leisten.
  • Die Beiträge für die zusätzliche Altersversorgung können als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob dies für den Steuerpflichtigen günstiger ist als die Zulagen.
  • Pro Vertrag sind seit 2006 bis zu 1575 € / Jahr absetzbar, ab 2008 sogar bis zu 2100 €. Ist der Steuersatz höher als der prozentuale Anteil der Zulagen, wird die Differenz überwiesen.
  • Wer die Riester Förderung in Anspruch nehmen will, muss sich zwischen einer klassischen Rentenversicherung, einem Banksparplan oder einer Fondsgebundenen Versicherung entscheiden.