Staatliche Förderung bekommen auch die nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigten Ehepartner von Arbeitnehmern, sofern sie sich für einen eigenen Altersvorsorgevertrag entscheiden - z.B. die mit einem versicherungspflichtigen Arbeitnehmer verheiratete Hausfrau mit eigener Riester-Police.
Als Selbstständiger oder Freiberufler hat man nur dann Anspruch auf staatliche Förderung im Rahmen einer Riester-Rente, wenn der Ehepartner versicherungspflichtig berufstätig ist und eine eigene Riester-Police besitzt.
Rürup-Rente ist auf Selbstständige und Freiberufler zugeschnitten
Nicht gefördert werden Selbstständige und Freiberufler, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, außerdem Personen, die bereits eine Rente aufgrund ihres Alters, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit beziehen.
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