Die Rürup-Rente ist Hartz-4-fest
Privatvorsorge auch bei Arbeitslosigkeit unangetastet
Wer für längere Zeit arbeitslos wird, kann von der Arbeitsbehörde verpflichtet werden, seinen Lebensunterhalt zunächst aus der Auflösung bestehender Sparanlagen zu bestreiten, bevor ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II entsteht.

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