Risiko Berufsunfähigkeit
April 15th, 2008 | by admin |Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Dies gilt insbesondere für Arbeitnehmer, die nach dem 2.1.1961 geboren wurden. Denn sie haben bei Verlust ihrer Arbeitskraft – wenn überhaupt – nur noch Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Diese reicht aber in der Regel bei weitem nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu sichern. Ein privater Berufsunfähigkeitsschutz ist daher gerade für diese Altersgruppe geradezu ein „Muss“.
Tatsächlich ist es für viele aber gar nicht so einfach, einen Vertrag zu bekommen. Der Grund: Der Gesetzgeber fordert die Arbeitnehmer zwar auf, selbst privat vorzusorgen. Er selbst hat aber keinerlei Vorsorge getroffen, dass jeder, der es möchte, auch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann. Folge dieses politischen Versäumnisses ist, dass die Versicherer sich auch bei dieser existenziell wichtigen Versicherung ihre Kunden aussuchen können. Erwerbstätige, die versicherungstechnisch als „schlechtes Risiko“ eingestuft werden, erhalten deshalb zumeist eine Ablehnung oder nur einen Vertrag, bei dem bestimmte Krankheitsbilder ausgeschlossen sind: nämlich die, die gerade das vorrangige Risiko Berufsunfähigkeit bilden.
Opfer der rigiden Aufnahmekriterien sind tendenziell ganze Beschäftigungszweige, weil sie erfahrungsgemäß ein sehr hohes Berufsunfähigkeitsrisiko bergen. Vor allem aber sind Personen betroffen, die bereits Vorerkrankungen aufweisen. Dabei müssen diese nicht einmal besonders schwer sein. Vor allem bei psychischen Problemen springen die Versicherer schnell ab. Mitunter genügt schon die Information, dass eine Psychoanalyse durchgeführt wurde, um dem Antragsteller die Tür zu weisen.
Manche Antragsteller sind deshalb versucht, bei den Gesundheitsfragen nicht alles anzugeben. Mitunter werden sie dazu sogar von Versicherungsvertretern ermuntert, die selbst ein Interesse daran haben, dass der Vertrag zu Stande kommt. Vor solchen Auslassungen ist jedoch eindringlich zu warnen. Denn sie sind eine finanzielle Zeitbombe: Tritt Berufsunfähigkeit ein, prüfen die Versicherer nämlich zunächst, ob wichtige gesundheitliche Details verschwiegen wurden. Werden sie fündig, droht unter Hinweis auf die Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten die Verweigerung der BU-Rente und die Kündigung des Vertrages.
Trotz der grundsätzlich rigiden Aufnahmekriterien gibt es jedoch auch Unterschiede zwischen den Versicherern. Diese lassen sich aber nicht generell an bestimmten Anbietern festmachen. Aufgrund der Komplexität der Gesundheitsfragen und der Kalkulationsmodelle der Anbieter kommen die Unterschiede vielmehr erst im individuellen Einzelfall zum Tragen. Eigentlich würde das bedeuten, dass Personen mit gesundheitlichen Vorbelastungen bei möglichst vielen Versicherern einen Antrag stellen müssten – in der Hoffnung, dass es bei dem einen oder anderen dann klappt. Tatsächlich droht bei einer solchen Vorgehensweise jedoch eine böse Falle: Wenn ein Versicherer nach Prüfung des Gesundheitszustandes ablehnt, dann bleibt dies nicht geheim. Der Vorgang wird vielmehr in der zentralen Wagnisdatei der Versicherer gespeichert. Auf diesem Wege erfahren auch alle anderen Versicherer davon, bei denen weitere Anträge gestellt werden. Für den Antragsteller droht daher sehr schnell die Gefahr: „ein Mal abgelehnt – immer abgelehnt“.
Wer sich aufgrund von Vorerkrankungen oder gefährlichen Berufen und Sportarten nicht sicher ist, ob er einen Vertrag bekommt, sollte deshalb einen anderen Weg wählen: den der anonymisierten Risikovorabfrage. Bei dieser wird ein Antrag mit allen notwendigen gesundheitlichen Angaben und Unterlagen an ausgesuchte Versicherer weitergeleitet – aber so, dass eine persönliche Identifizierung des Antragsstellers nicht möglich ist. Angeboten wird dieser Service von einigen Maklern. Beratungen zu diesem Antragsweg und dem Thema Berufsunfähigkeitsversicherung insgesamt bietet die Verbraucherzentrale Bremen an.
Quelle: verbraucherzentrale-bremen

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