Erhöhung der Beiträge

April 26th, 2008 | by admin |

Versicherungen müssen ihren Kunden auf Verlangen den Berechnungsbogen für ihre Beitragskalkulationen zur Einsicht überlassen. Der Versicherte hat ein Recht auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit seiner Beiträge. Nur ist die Versicherung nicht verpflichtet, sämtliche Berechnungsgrundlagen offenzulegen. Das gehört nach Ansicht des Gerichtes zu den schützenswerten Unternehmensinteressen.
Oberlandesgericht Stuttgart, Aktenzeichen 10 W 84/06

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