Absicherung gegen Berufsunfähigkeit
April 28th, 2008 | by admin |Eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist eine private und freiwillige Zusatzversicherung.
Angesichts der Tatsache, dass immer mehr Menschen unfreiwillig vorzeitig aus dem Berufsleben aussteigen müssen, macht eine solche Versicherung zwingend notwendig.
Dabei gehören nicht nur Unfälle zu den Verursachern, sondern in verstärktem Maße auch Krankheiten. Zu den „Hauptverursachern“ für die Berufsunfähigkeit gehören schwere Rückenleiden, Zivilisationskrankheiten wie Herz- Kreislauferkrankungen, Tumorleiden und psychische Probleme.
Wer da nicht einzig und allein auf die gesetzliche Absicherung angewiesen sein möchte, sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Diese trägt dazu bei, dass der Versicherte in einem Schadensfalle nicht nur auf die geringe Invalidenrente angewiesen ist und unter Umständen auf finanzielle Engpässe stößt.
Auch Verbraucherverbände und Versicherungsratgeber weisen auf die große Bedeutung dieser freiwilligen Absicherung hin, die im Schadensfalle eine monatliche Rente in Aussicht stellt.
Schon heute gibt es in der Bundesrepublik rund zwei Millionen Frührentner, die aus dem aktiven Berufsleben ausscheiden mussten.
Dabei sind nicht nur ältere Arbeitnehmer angesprochen, denn Zahlen weisen aus, dass es auch Jüngere treffen kann. Diese sind dann besonders hart getroffen, weil Berufsanfänger, die naturgemäß weniger als fünf Jahre im Berufsleben gestanden haben, noch keinerlei Anspruch auf eine Versorgung durch die Sozialsysteme haben. Sie gehen dann im Falle eines vorzeitigen Berufsausstieges leer aus.
Daher kann das Motto nur lauten: je früher versichert, desto besser!
Allerdings müssen Berufsgruppen, die einem größeren Risiko ausgesetzt sind, auch grundsätzlich höhere Beiträge entrichten.
So müssen Arbeitnehmer, die eine körperlich schwerere Arbeit leisten wie beispielsweise Dachdecker, Maurer und auch andere Menschen, die einer körperlich belastenden Tätigkeit nachgehen, damit rechnen, von Versicherern nicht gerade mit offenen Armen empfangen zu werden. Das Risiko des schnelleren Kräfteverfalls birgt die Gefahr, auch schneller berufsunfähig werden zu können.
In der Regel liegt eine Berufsunfähigkeit vor, wenn der Arbeitnehmer wenigstens drei Jahre lang nicht in der Lage war, seinem Beruf nachgehen zu können und auch nicht in der Lage ist, eine andere Tätigkeit ausführen zu können.
Wer Ansprüche schon früher geltend machen will, kann bei einigen Versicherern die Möglichkeit in Anspruch nehmen, einen höheren Versicherungsschutz zu beantragen. Dann besteht eine Berufsunfähigkeit bereits dann, wenn aller Voraussicht nach der Versicherte ein halbes Jahr oder länger nicht in der Lage ist, seinen Beruf zu wenigstens 50 Prozent ausführen zu können und auch keine andere Tätigkeit mehr übernehmen kann.
Wer sich für einen höheren Schutz entschließt, sollte es nicht verpassen, die Konditionen verschiedener Versicherer zu vergleichen, bevor eine Versicherungspolice unterschrieben wird.

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