PKV - Höchstsatz kann immer abgerechnet werden

April 29th, 2008 | by admin |

Karlsruhe (ddp.djn). Ärzte können ihre Leistungen bei Privatversicherten auch dann nach dem Regelhöchstsatz der Gebührenordnung abrechnen, wenn sie nur durchschnittliche ärztliche Leistungen erbracht haben. Das hat der Bundesgerichtshof (AZ: III ZR 54/07) entschieden. In dem Fall wollte eine Frau die Rechnung ihres Augenarztes nicht bezahlen, der nach dem Höchstsatz der Gebührenordnung abgerechnet hatte. Das war der Frau jedoch zu viel und sie zahlte nicht. Die Richter gaben aber dem Arzt Recht: Denn der Arzt, so die Richter, bekommt durch die Gebührenordnung einen Ermessensspielraum, den er in diesem Fall ausgenutzt hat.

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