Krankenversicherung Versicherungspflicht

August 25th, 2008 | by admin |

Seit April 2007, also seit dem Inkrafttreten der Gesundheitsreform, gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung “Versicherungspflicht”; ab 2009 erstreckt sich dieser Versicherungszwang auch auf die privaten Krankenversicherungen.

Bundesbürger, die sich in Zukunft nicht an diese Regelung halten, müssen alle versäumten Beiträge seit Einführung der Versicherungspflicht nachzahlen, sobald sie auffliegen. Dafür gilt die Pflicht im Gegenzug auch für die Versicherer: Sie müssen die früheren Versicherten wieder aufnehmen und dürfen niemanden mehr abweisen.

Die Regelung ist unter anderem Folge eines immer weiteren Anstiegs der Zahl der Nicht-Krankenversicherten. 1999 hatten 145 000 Deutsche keine Krankenversichertenkarte, 2003 waren es nach Angaben des Statistischen Bundesamtes bereits 177 000 Menschen und Anfang 2007 rund 211 000. Das Gesundheitsministerium meldet seit Einführung der Versicherungspflicht für gesetzlich Versicherte im April diesen Jahres bereits einen enormen Rückgang bei den Nicht-Versicherten und hofft diesen auf eine minimale Zahl reduzieren zu können.

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