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10
Mrz
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Allgemein
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Die Private Vorsorge basiert der Grundidee nach auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Sie ist freiwillig. Das eingezahlte Kapital sowie die erwirtschafteten Kapitalzinsen stehen daher im Prinzip ausschließlich dem Sparer zu. Dieses Kapital wird nun entweder als
Rente verbraucht (Auszahlungsplan) oder als Einmalbetrag an den Anleger bzw. Versicherten ausbezahlt.
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