Steuerliche Anrechenbarkeit aller Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung - dies ist das Ziel des Bürgerentlastungsgesetzes. Ab dem 1. Januar 2010 greifen die neuen gesetzlichen Regeln.

Das Bürgerentlastungsgesetz tritt zum 01.01.2010 in Kraft. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass Ihr Arbeitgeber bzw. Dienstherr die abzugsfähigen Beiträge bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren steuermindernd berücksichtigt. Daher erhalten Sie von Ihrer privaten Krankenversicherung bis zum Ende des Jahres eine Bescheinigung über die anzurechnenden Beiträge.

Das Lohnsteuerabzugsverfahren ist das übliche Besteuerungsverfahren für Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer bei jeder Lohnzahlung vom Arbeitslohn einzubehalten. Er führt sie dann an das Finanzamt ab. Durch das Bürgerentlastungsgesetz kann ein höherer Anteil der Beiträge zur PKV steuerlich geltend gemacht werden. Dadurch erhöht sich das Nettoeinkommen.

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