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Grundprinzip der Versicherung

Der Versicherung liegt der Mechanismus der gemeinsamen Tragung von Risiken in einem Kollektiv (Pool, Portefeuille) zu Grunde. Die Vorteile dieser gemeinsamen Tragung werden durch das Gesetz der großen Zahlen beschrieben, welches besagt, dass bei steigender Anzahl von gleichartigen Ereignissen sich der tatsächliche Ausgang dem erwarteten Ausgang (oder dem erwarteten Durchschnitt) anpasst; die Streuung (Variabilität) der Ausgänge um den Durchschnitt nimmt gesetzmäßig, beschrieben durch den Zentralen Grenzwertsatz ab. Demnach gleichen sich das Risiko der Schwankung des Ausgangs um so mehr aus, je größer das Kollektiv ist. Dieser Effekt einer gemeinsamen Tragung von Risiken in einem Kollektiv wird als Risikoausgleich im Kollektiv bezeichnet. Im Ergebnis wird dadurch das Risiko des Pool-Versagens, also dass der Pool nicht genügend Geld hat, alle Schäden zu bezahlen, immer kleiner. Ein großer Pool braucht letztlich proportional weniger Kapital als Vorsorge für Verlustfälle, als ein kleiner Pool oder gar ein Individuum für sein eigenes Risiko. Geringeres Kapital bedeutet aber vor allem geringere Finanzierungskosten und damit bewirkt der Risikoausgleich im Kollektiv, dass Risiken für alle Beteiligten günstiger abgesichert werden können, als dies individuell möglich wäre.

Ein Beispiel: Ein Haus hat einen Wert von z. B. € 100.000. Nehmen wir an, die Wahrscheinlichkeit, dass es abbrennt, sei 0,1 % in jedem Jahr. Um sich selbst gegen den Verlust des Hauses zu schützen, müsste der Hausbesitzer ständig € 100.000 als Reserve verfügbar haben. Dieses ständige Bereithalten von Geld bewirkt Finanzierungskosten von z. B. 4 %, also € 1.000 pro Jahr. Damit kostet die individuelle Absicherung des Hauses gegen Brand jedes Jahr € 1.000, selbst wenn das Haus nicht abbrennt (zusätzlich kommt noch der durchschnittliche Verlust aus Bränden in Höhe von € 100 pro Jahr hinzu). Tun sich hingegen 100.000 Hausbesitzer zusammen und sichern sich gemeinsam ab, treten im Kollektiv fast mit Sicherheit Brände auf, durchschnittlich 100 pro Jahr mit Gesamtkosten von € 10.000.000. Dies kostet aber, verteilt auf alle 100.000 Hausbesitzer, den einzelnen nur die € 100 durchschnittliche Brandkosten. Um gegen zufällig viele Brände gewappnet zu sein, muss das Kollektiv zwar noch zusätzlich Kapital bereit stellen, doch beträgt dies bei ausreichender Sicherheit z. B. nur € 10.000.000. Selbst wenn man für dieses Kapital besonders hohe Finanzierungskosten unterstellt, z. B. 20 %, entfallen auf den Einzelnen nur Finanzierungskosten von € 20. Damit würde die Absicherung im Kollektiv jeden Einzelnen nur € 120 kosten, statt (langjährig durchschnittlich) € 1.100 bei individueller Absicherung. Je größer das Kollektiv ist (Versicherung), desto weniger Kapital wird zur Absicherung benötigt und desto mehr nähert sich der Preis der Versicherungen dem reinen Erwartungswert des Schadens von € 100 an.

Diese wesentliche Verbilligung der Absicherung gegen Risiken durch Versicherung machte überhaupt erst den für die moderne Wirtschaft wesentlichen Aufbau wertvoller Industrieanlagen und auch den Aufbau privater Werte möglich, deren große Zahl wiederum erst eine effektive Absicherung im Kollektiv ermöglicht. Damit ist die Entwicklung der modernen Industriestaaten untrennbar mit der Entwicklung des Versicherungswesens verbunden.

Zwischen einem reinen Risikoausgleichspool und einem privatwirtschaftlich organisierten, gewinnorientierten Versicherer bestehen aber zwei Unterschiede: 1) Der Versicherer erhebt von den Versicherungsnehmern einen fest vereinbarten Preis, für ggf. höhere Schäden haftet der Versicherer. 2) Der Versicherer bildet Eigenmittel, mit denen er Schwankungen ausgleichen kann, die nicht von den Beiträgen gedeckt sind, und damit können auch in solch ungünstigen Fällen die versprochenen Leistungen erbracht werden.

Damit ist Versicherung die nach dem Wahrscheinlichkeitsprinzip arbeitende wirtschaftliche Absicherung von Risiken gegen Beitragszahlung; sie wird entweder nach dem Assoziationsprinzip als Gegenseitigkeitsversicherung oder nach dem Spekulationsprinzip als Erwerbsversicherung betrieben. Allerdings betreiben auch die Gegenseitigkeitsversicherer heute kaum noch den reinen Risikoausgleichspool (abgesehen von einigen wenigen kleineren Vereinen, meist Tierversicherungen, z. B. Kuhgilden), sondern erheben feste Beiträge nach dem Spekulationsprinzip.

Antike Vorformen der Gegenseitigkeitsversicherung begegnen uns in den ägyptischen, griechischen und römischen Begräbnisvereinen (collegia tenuiorum), die mittels regelmäßiger Beiträge für ein anständiges Begräbnis ihrer Mitglieder und für den Totenkult sorgten. Die bis in die Neuzeit fortwirkende Entwicklung der Gegenseitigkeitsversicherung beginnt jedoch erst im frühen Mittelalter in Nordeuropa mit der auf einem gegenseitigen Treueverhältnis beruhenden und sich zur gemeinsamen Erfüllung religiöser, politischer, wirtschaftlicher und geselliger Zwecke zusammenschließenden Gilden und Genossenschaften, die sich bevorzugt der gemeinschaftlichen Risikoübernahme und Hilfeleistung bei Tod, Brand, Viehsterben, Schiffbruch und Gefangennahme widmeten. Im 17. und 18. Jhdt. entstanden auf staatliche Initiative die ersten öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten.

Die versicherbaren Risiken sind sehr vielfältig, lassen sich aber auf wenige Risikogruppen reduzieren, die allerdings keine exakten Grenzen haben:

  • biometrische Risiken, darunter versteht man die das Leben und den Lebensunterhalt betreffenden individuellen Risiken wie Erwerbsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit, Langlebigkeit und vorzeitigen Tod. Sie werden durch Lebensversicherungsprodukte abgedeckt
  • Kostenrisiken (beispielsweise Gerichtskosten, Krankheitskosten) werden beispielsweise durch die Rechtsschutzversicherung und die Krankenversicherung gedeckt
  • Schadensrisiken (beispielsweise Feuer, Unfall, Diebstahl) werden durch zahlreiche Schadensversicherungsarten gedeckt (beispielsweise Wohngebäudeversicherung, Unfallversicherung, Hausratversicherung)
  • Haftungsrisiken werden durch zahlreiche Formen der Haftpflichtversicherung gedeckt

Die Rechtsordnung trennt das Versicherungsrecht in das immer umfangreicher werdende Sozialversicherungsrecht und das Privatversicherungsrecht, das wiederum Versicherungsunternehmensrecht, Versicherungsaufsichtsrecht und Versicherungsvertragsrecht umfasst. Das Versicherungsvertragsrecht ist besonderes Schuldvertragsrecht und als solches das den Besonderheiten des Versicherungsvertrages gerecht werdende Sonderprivatrecht.

Die Zweige der Sozialversicherungen können nur eingeschränkt zu den Versicherungen gezählt werden, da es sich nur um umlagefinanzierte (Umlageverfahren) staatlich organisierte Pflichtversicherungen handelt. Zudem werden in der gesetzlichen Rentenversicherung die Beiträge nicht unter den Leistungsberechtigten umgelegt, sondern von einer Generation für die andere erbracht (Generationenvertrag). Sie bildet keine Rückstellungen, sondern finanziert sich aus den laufenden Einnahmen und ist damit nicht demographiefest. Sozialversicherungen werden an dieser Stelle nicht weiter behandelt.

Quelle: wikipedia