Als Karenzzeit bezeichnet man den Zeitraum zwischen dem Beginn des Versicherungsfalles und dem Einsetzen der Leistungspflicht. Wer eine Gehaltsfortzahlung von 6 Wochen mit seinem Arbeitgeber vereinbart hat, benötigt in der Krankentagegeld eine Karenzzeit von 6 Wochen, da erst danach die Tagegeldzahlung einsetzen muss.
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