Autoversicherung Vergleich

admin on Juni 13th, 2009

Wer sich von seinem Auto entfernt und den Autoschlüssel stecken lässt, handelt grob fahrlässig und riskiert den Diebstahlschutz seiner Kfz-Teilkaskoversicherung. Im Ernstfall kann der Versicherer die Schadenregulierung verweigern. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock (Az. 5 U 153/08). Ein Autofahrer war in Polen unterwegs. In Danzig stieg er aus seinem Audi A8, um einige [...]

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