Karenzzeit und Krankentagegeld

Sonntag, April 27th, 2008

Als Karenzzeit bezeichnet man den Zeitraum zwischen dem Beginn des Versicherungsfalles und dem Einsetzen der Leistungspflicht. Wer eine Gehaltsfortzahlung von 6 Wochen mit seinem Arbeitgeber vereinbart hat, benötigt in der Krankentagegeld eine Karenzzeit von 6 Wochen, da erst danach die Tagegeldzahlung einsetzen muss.

Hilfsmittel

Sonntag, April 27th, 2008

Die tariflich erstattungsfähigen Hilfsmittel sind i. d. Regel in den Tarifbedingungen in Form eines Hilfsmittel-Katalog festgehalten. Die Erstattungsansprüche der Zeit, Summe oder Stückzahl sind meist begrenzt, allerdings kann jede Versicherungsgesellschaft grundsätzlich die Erstattung auf einen angemessenen Betrag herabsetzen. Abzüge sind möglich, wenn das Maß der medizinischen Notwendigkeit überschritten wird. Bestimmte ...

PKV Beitragsrückerstattung

Sonntag, April 27th, 2008

Wenn man leistungsfrei bleibt, d.h. keine Rechnungen oder Rezepte eingereicht hat, erhält man einen gewissen Teil der Beiträge zurück. Dazu muß man mindestens 1 Kalenderjahr leistungsfrei sein. Selten bekommt man am Anfang auch für ein Rumpfjahr eine Beitragsrückerstattung. Auch wenn Kosten entstanden sind, kann man leistungsfrei bleiben, indem man die ...