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13 Dez |
Private Krankenversicherung Preisvergleich Krankenversicherung
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Einen klassischen Preisvergleich kann jeder kostenlos über einen Online Private Krankenversicherung Rechner durchführen. Hierbei lassen sich die PKV Tarife sogar individuell zusammenstellen. So kann ein separater Preis für bestimmte Leistungen berechnet werden, nicht benötigte Leistungen können ausgeklammert werden. Die Ergebnisse eines solchen PKV Rechner lassen sich in drei Preis und Leistungsgruppen einteilen, den Basisschutz, Komfortschutz und einen besonders umfangreichen Premiumschutz.
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Diese Ergebnisse sollten jedoch lediglich als Richtwerte angesehen werden und dienen einem ersten und ungefähren Überblick über die Tarif- und Preislandschaft der Privaten Krankenkassen. Für einen Abschluss einer maßgeschneiderten Krankenversicherung sollte nach wie vor eine Beratung und Betreuung durch einen erfahrenen Fachmann vor Ort gewährleistet sein. Dieser hilft nicht nur bei der Suche nach einer geeigneten Police, sondern betreut auch darüber hinaus bei Fragen oder Komplikationen. Denn gerade bei der Privaten Krankenversicherung sollte nichts dem Zufall überlassen werden. Private Krankenversicherung Preisvergleich|
25 Aug |
Private Krankenversicherung (PKV) Krankenversicherung
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Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen werden immer unzureichender, die Kosten im Gesundheitswesen explodieren. Mit der aktuellen Gesundheitsreform gibt es einige Neuerungen in der Privaten Krankenversicherung, die Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen Versicherten und Krankenkassen haben.
Wer kann sich privat versichern?
Selbständige und Freiberufler sind jederzeit versicherbar. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer können immer nur zum 01. Januar eines Jahres in die private Krankenversicherung wechseln. Zudem gilt als Voraussetzung, dass das Einkommen in den letzten drei Jahren oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze gelegen hat. Eine Ausnahme gilt für Arbeitnehmer, die vor dem 02.02.2007 die freiwillige Mitgliedschaft zum Zweck der privaten Versicherung gekündigt haben.
Die Einkommensgrenze (p.a.) für die Pflichtversicherung liegt für das Jahr 2009 bei 48.600 Euro. Weihnachts- und Urlaubsgeld werden bei der Einkommensberechnung berücksichtigt. Arbeitnehmer, deren Einkommen die Pflichtversicherungsgrenze übersteigt gelten als freiwillig versichert.
Für Abgeordnete, Beamte und Richter zahlt der Dienstherr (Behörde, Land oder Bund) eine prozentuale Beteiligung an den Krankheitskosten (Beihilfe). Die Höhe der Beihilfe bestimmt sich durch die familiäre Situation und beträgt zwischen 50% und 80% der privat bezahlten Arztkosten oder Apotheken- und Krankenhausrechnungen.
Leistungen der privaten Krankenversicherung
Die Leistungen der Versicherung können durch die Aus- oder Abwahl verschiedener Tarife und Optionen wie in einem Baukastensystem zusammengestellt werden. Einige Versicherer positionieren sich mit Ihren Tarifmodellen in der so genannten Premiumklasse andere hingegen bieten speziell eine Art Grundversorgung zu günstigeren Preisen.
Die häufigsten Bestandteile einer PKV:
- Ausschluss oder Minderung der Zuzahlungen bei Medikamenten und Heilmitteln
- Chefarztbehandlung
- Freie Arztwahl
- Erstattungen für Sehhilfen (Brille, Kontaktlinsen)
- Inlays gelten häufig als Zahnbehandlung und werden bis zu 100% erstattet
- Übernahme der Kosten für Heilpraktiker
- Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer bei stationären Aufenthalten
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Zahnersatz ohne Einschränkung der Materialwahl oder Ausführung
Darüber hinaus sind noch andere Leistungen möglich. Die Auswahlmöglichkeiten sind bei den Versicherungsgesellschaft teilweise sehr unterschiedlich. Nicht alle Gesellschaften bieten die angeführten Leistungen an.
Ist meine Familie automatisch mitversichert?
Nein. Anders als bei der gesetzlichen Versicherung ist die Familienversicherung nur gegen zusätzliche Beiträge möglich. Anzumerken ist jedoch, dass aufgrund der hohen Beiträge zur GKV in vielen Fällen eine Familie in der privaten Krankenversicherung zu vergleichbaren Beiträgen versicherbar ist - allerdings mit allen Vorzügen der privaten Versicherung.
Ist die Rückkehr in die gesetzliche Versicherung möglich?
Grundsätzlich ist die Rückkehr ausgeschlossen. Allerdings gibt es einige Ausnahmen. Zum Beispiel können respektive müssen Sie wieder in die GKV wechseln, wenn Sie als Arbeitnehmer unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur Pflichtversicherunge verdienen. Denkbar ist dieser Fall zum Beispiel bei einer künftigen Teilzeitbeschäftigung oder einer Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze.
Auch Selbständige können unter gewissen Voraussetzungen wieder in die gesetzliche Kasse eintreten.
Werden Sie als ehemaliger Selbständiger wieder als Arbeitnehmer verpflichtet, so greift automatisch die Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Krankenkasse.
Bitte beachten Sie immer den Einfluss Ihrer individuellen Situation. Bitte beraten Sie sich diesbezüglich mit einem Krankenversicherungsspezialisten.
Was kostet eine private Krankenversicherung?
Die Höhe des Beitrags bemisst sich individuell nach Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und der ausgewählten Tarife bzw. Leistungen. Zudem bieten viele Versicherer inzwischen eine Selbstbeteiligung an, deren Höhe maßgeblichen Einfluss auf den Beitrag nimmt.
Nicht zuletzt sollte auch die Versicherungsgesellschaft selbst gut gewählt werden. Jede Gesellschaft kalkuliert anhand verschiedenster Faktoren und somit sind schon aufgrund der Tarifpolitik bei gleicher Leistung sehr große Beitragsunterschiede möglich.
Vorsicht vor einfachen Vergleichen
Gerade bei der privaten Krankenversicherung ist ein reiner Preisvergleich sehr gefährlich. Schnell entpuppen sich vermeintlich günstige Angebote als in der Praxis besonders teuer oder bieten nur unzureichende Leistungen an. Ein sinnvoller Vergleich erfordert die Hilfe eines Experten. Wir raten dringend davon ab, einen Vertrag ohne fachlichen Beistand und eingehende Beratung abzuschließen.
Zahlt der Arbeitgeber einen Teil der Beiträge?
Ja, Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet 50% des Beitrags für Kranken- und Pflegeversicherung bis zur Höchstgrenze der gesetzlichen Versicherung zu tragen. Der Arbeitgeberanteil schließt die Beitragsanteile für Ehegatten und Kinder ein.
Zukünftige Beitragsentwicklung
Ein Teil der laufenden Beitragszahlungen wird für Alterungsrückstellungen verwendet. Damit soll dem Umstand vorgebeugt werden, dass ältere Menschen mehr Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen. Diese gesetzliche Regelung baut vergleichbar mit einer Rentenversicherung ein Guthaben auf, das mit den Krankenversicherungsbeiträgen verrechnet wird.
Fast alle privat Versicherten kommen in den Genuss günstigerer Beiträge als bei der gesetzlichen Krankenkasse. Wir empfehlen den entstehenden Differenzbetrag als zusätzliche Vorsorge mittels eines geeigneten Produkts anzulegen und damit eine zusätzliche Beitragssicherheit zu schaffen. Sollten Sie diese Rücklage später nicht benötigen, so werden Sie sich sicherlich über diese Zusatzrente freuen.
Zusätzlich können Rentner in einen Basistarif wechseln, dessen Beitrag nicht teurer ist als der zur gesetzlichen Versicherung. Allerdings bietet er auch nur "Kassenleistungen".
Es sollte auf jeden Fall beachtet werden, dass die gesetzlichen Kassen zur Zeit keine vergleichbare Vorsorge betreiben.
Wie funktioniert die Abrechnung mit der Krankenkasse?
Die private Krankenkasse bezahlt den Erstattungsbetrag in der Regel innerhalb von 10 Tagen nach Einreichung der Arztrechnung. Zu beachten ist hierbei, dass die Kasse nicht direkt an den Arzt, sondern an den Versicherten bezahlt. Als Privatpatient sind Sie dem Arzt gegenüber zur Zahlung verpflichtet.
Stehen aufwändigere zahnärztliche Behandlungen an, sollten Sie sich auf jeden Fall einen Heil- und Kostenplan erstellen lassen und diesen vor Behandlungsbeginn bei der Krankenkasse einreichen, um eine Kostenübernahmeerklärung zu erhalten.
Krankenhauskosten werden im Normalfall direkt zwischen der Krankenkasse und dem Krankenhaus abgerechnet. Hierzu legen Sie als Patient Ihre Versicherungskarte vor und das Krankenhaus holt die Kostenübernahmeerklärung selbständig von Ihrer Versicherung ein.
Wann kann ich in die private Krankenversicherung wechseln?
Selbständige, Freiberufler und Beamte müssen eine Kündigungsfrist von zur Zeit zwei Monaten beachten. Für gesetzlich Versicherte Arbeitnehmer ist der Wechsel zur privaten Krankenversicherung immer nur zum 01.01. eines Jahres möglich.
Private Krankenversicherung vergleich
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29 Mai |
Krankenkassen bezuschussen Gesundheitsurlaub Krankenversicherung, Krankenzusatzversicherung
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Wer im Urlaub etwas für seine Gesundheit tut, kann die Krankenkasse oft an den Kosten beteiligen. Belegt man Kurse zu Bewegung, Ernährung oder Entspannung, beteiligen sich viele gesetzliche Krankenversicherer mit finanziellen Zuschüssen. Manche Kassen bieten sogar eigene Gesundheitsreisen an.
Wer etwa einen einwöchigen Aufenthalt im Wellnesshotel bucht, bekommt je nach Krankenversicherer um die 75 Euro pro Thema - das Angebot reicht vom Vollwertkochkurs über Nichtrauchertraining bis zur Rückenschule. Bis zu zwei parallele Maßnahmen werden in der Regel erstattet. Nimmt man während des Wellnessaufenthalts beispielsweise an einem Ernährungskurs und einer Nordic-Walking-Gruppe teil, gibt es vom Versicherer bis zu 150 Euro. Kostet der Kurzurlaub insgesamt 500 Euro, spart man durch einen solchen Kassenzuschuss immerhin 30 Prozent. Gedacht ist die Zuzahlung vor allem für Menschen, die im Berufsleben stark beansprucht sind, und deshalb keine Möglichkeit zu einem echten Kuraufenthalt haben - auch sie sollen in den Genuss finanziell geförderter Gesundheitsvorsorge kommen.
Als gesetzlich krankenversicherter zahlt man die Leistungen zunächst aus eigener Tasche. Bei der Kasse legt man die Teilnahmebestätigung vor und stellt einen formlosen Antrag auf Erstattung. Einheitliche Regelungen darüber, welche konkreten Gesundheitsmaßnahmen von den gesetzlichen Kassen gefördert werden, gibt es noch nicht. Klären Sie am besten vor der geplanten Urlaubsreise persönlich mit Ihrem gesetzlichen Krankenversicherer, welche Gesundheitsmaßnahmen am Reiseziel bezuschusst werden. Viele Kassen haben bereits feste Verträge mit Anbietern von Gesundheitsurlaub - einfach bei der eigenen Krankenkasse nachfragen und Informationen anfordern.
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14 Mrz |
Beitrag – Leistungen – private Krankenversicherung Krankenversicherung
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Der Beitrag und die Leistungen einer privaten Krankenversicherung sind je nach Tarif abhängig. Der Kunden kann selber festlegen, welche Leistungen und Ansprüchen seine Versicherung leisten soll. So werden zum Beispiel Heilbehandlungen, Leistungen bei der Zahnbehandlung, Praxisgebühr, Medikamente, Einzelzimmer im Krankenhaus oder Behandlungen vom Chefarzt persönlich übernommen. Je nach gewähltem Leistungsumfang passt sich natürlich auch der Beitrag an.
Der Beitrag passt sich auch noch aus Alter, Eintrittsalter, Versicherungsumfang, Gesundheitszustand und Geschlecht festlegt. Bei den privaten Krankenversicherungen gibt es keine Aufnahmepflicht, dass heißt, dass Sie unter umständen auch abgelehnt werden könnten. Der Beitrag ist dabei von jedem Familienmitglied selber zu entrichten.
Die Kosten für eine Behandlung müssen die Patienten erstmal dem Arzt vorstrecken. Nachdem die Versicherung dann überprüft hat, ob die Leistungen auch versichert sind, werden diese dann übernommen.
Jedoch gibt es einige Unterschiede zwischen der privaten Vollkrankenversicherung und der Krankenzusatzversicherung.
Gerade bei der eigenen Gesundheit sollte man nicht am falschen Platz sparen, denn es ist nicht zu vergessen, die Gesundheit ist unser Grundkapital. Sollten Sie Interesse an Zusatzversicherungen oder einer privaten Vollkrankenversicherung haben, sollten Sie sich im Internet mal unter dem Suchwort „Tarifvergleich PKV“ umschauen. Mit Hilfe eines Tarifrechners sparen Sie eine Menge Zeit bei der Suche nach der günstigsten Versicherung.
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15 Feb |
Private Krankenversicherung – Wartezeiten umgehen Krankenversicherung
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Wer sich für die private Krankenversicherung entscheidet, hat in der Regel gute Gründe für diesen Schritt und ist froh, wenn endlich alle Formalitäten abgeschlossen sind. Vor dem ersten Gang ins Wartezimmer lohnt sich aber ein kurzer Blick auf die Versicherungsbedingungen und hier besonders auf die Wartezeiten. Im Allgemeinen sehen die Verträge zur PKV nämlich eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten vor, in denen nur Leistungen für Notfälle übernommen werden. Andere Untersuchungen müssen die Versicherten aus eigener Tasche finanzieren – zumindest auf dem Papier.
Aber es gibt Möglichkeiten, mit denen sich die Wartezeiten umgehen lassen. Hat etwa vor dem Wechsel bereits ein Versicherungsverhältnis in PKV oder GKV bestanden, kann auf die Wartezeit verzichtet werden. Eine Situation, wie sie sicher bei einem großen Teil der Betroffenen anzutreffen ist. Gleiches gilt für besondere Wartezeiten, etwa für zahnärztliche Behandlungen. Diese betragen im Normalfall sogar acht Monate, können aber durch den Nachweis der vorhergehenden Versicherung ebenfalls abgekürzt werden. Was aber ohne Vorversicherung tun?
Gerade Selbstständige und Freiberufler kennen dieses Szenario. Allerdings lassen sich auch hier Schwierigkeiten umgehen, etwa wenn der Versicherungsvertrag vordatiert wird. Einziges Manko: Die Beiträge werden ab Versicherungsbeginn fällig. Und noch eine Alternative zum Aussitzen der Wartezeiten kann in Anspruch genommen werden: Mithilfe eines ärztlichen Gutachtens besteht die Möglichkeit, sofort die Leistungen der privaten Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen. Wer diese Chance nutzen will, sollte bereits in der Beratung den Wunsch äußern, schließlich kann in der 3-monatigen Wartezeit mehr als nur eine einfache Erkältung die Gesundheit der Betroffenen bedrohen.