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15 Dez |
Rente Info Altersvorsorge
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Die Rentenversicherung unterscheidet sich von der Lebensversicherung auf den Todesfall insbesondere durch die grundsätzlich fehlende Gesundheitprüfung. Der Gesundheitszustand ist bei den üblichen Gestaltungen unerheblich. Ein schlechter Gesundheitszustand mindert vielmehr das Risiko des Versicherers, dass der Leibrentner zu lange lebt. Vielmehr wird der Versicherer unterstellen, dass nur solche Personen Leibrenten kaufen, die für sich selbst eine eher lange Lebenserwartung annehmen. Es sind aber Gestaltungen möglich, bei denen Personen mit in einer Gesundheitsprüfung nachgewiesener verringerter Lebenserwartung niedrigere Beiträge zahlen oder eine höhere Leibrente bekommen. Solche Produkte sind bislang aber nur aus dem Ausland bekannt.
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Da kein Todesfallschutz übernommen wird, sondern das Langlebigkeitsrisiko gedeckt wird, ergeben sich auch Unterschiede beim Risikobeitrag. Es wird nicht, wie für die Versicherung auf den Todesfall, ein Risikobeitrag für zusätzliche Leistungen im Todesfall im Beitrag berücksichtigt. Vielmehr werden die zusätzlichen Leistungen für besonders lange lebende Leibrentner aus den eingesparten Renten vorzeitig Sterbender finanziert, deren nicht für Rentenzahlungen benötigten Beitragsteile werden also an die Überlebenden vererbt. Daher brauchen Leibrentner nicht ihre ganzen Rentenzahlungen selbst zu finanzieren. Bei langem Leben erhalten die Leibrentner damit wesentlich mehr zurück, als sie jemals eingezahlt haben. Hingegen erhalten diejenigen, die zu früh sterben, deutlich weniger als eingezahlt. Zweck der Rentenversicherung ist es nicht, Hinterbliebenen etwas zukommen zu lassen, sondern den Lebensunterhalt des Leibrentners während dessen restlichen Lebens so hoch wie möglich zu sichern.
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25 Nov |
Private Vorsorge Altersvorsorge, Riester Rente, Rürup Rente
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In einer alternden Gesellschaft ist private Vorsorge notwendiger denn je. Denn bei immer mehr Bundesbürgern wird künftig die gesetzliche Rente für einen finanziell entspannten Lebensabend nicht ausreichen. Gerade die Best Ager – die Generation der 50- bis 65-Jährigen – müssen die Weichen für einen sorglosen Ruhestand noch selbst stellen. Wer privat etwas tun will, hat heute allerdings die Qual der Wahl, das Angebot an privaten Renten, Sparplänen und anderen Produkten ist groß und teilweise verwirrend.
Der Generation 50+ bleibt bis zum Ruhestand nur wenig Zeit fürs Sparen. Private Vorsorge ist aber notwendiger denn je. Zu dieser Eigenverantwortung haben die Bundesbürger eine positive Einstellung, das ergab eine aktuelle Studie. Jedenfalls sind fast 90 Prozent der Bundesbürger gerne für ihren Lebensunterhalt verantwortlich. Allerdings hapert es an der Umsetzung: 45 Prozent der in der Studie Befragten wissen, dass sie sich um ihre private Altersvorsorge kümmern sollten – aber viele konnten nicht sagen, wie groß die Versorgungslücken sind, die sie ausgleichen müssen.
Für private Vorsorge ist es nie zu spät
Viele Anrufer im Alter zwischen 50 und 58 Jahren wollten wissen, ob sich private Vorsorge überhaupt noch lohnt. Auf jeden Fall, sagt Peter Sachs, Experte für Finanzplanung aus Bad Homburg. Wenn man beispielsweise mit 50 beginnt, kann der Vermögensaufbau auch noch risikoreichere Anlagen wie Aktien oder Aktienfonds beinhalten. In Richtung Ruhestand müssen die riskanteren Anlagen dann aber zugunsten sicherer Anlagen wie festverzinsliche Wertpapiere reduziert werden. Auch Rentenexperte Detlef Pohl empfiehlt bei einem solchen mittleren Anlagehorizont eine Mischung aus Anlageformen mit hoher Sicherheit ab Ruhestandsbeginn – wie festverzinsliche Wertpapiere – und Papieren, die überdurchschnittliche Ertragschancen bieten, aber etwas riskanter sind – hier ist an Aktien und Aktienfonds zu denken.
Privatrente für einen sorglosen Ruhestand
Wer kurz vor dem Ruhestand über genügend liquide Mittel verfügt – beispielsweise weil er eine Lebensversicherung ausbezahlt bekommen hat oder eine Erbschaft erhalten hat - kann dieses Geld als so genannten Einmalbeitrag in eine Privatrente investieren. Dieter Sprott, Rentenexperte bei den KarstadtQuelle Versicherungen, hebt die steuerlichen Vorteile hervor, denn eine private Rente ist nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig. Mit der „MaxiRente“ hat der Nürnberger Direktversicherer ein solches Produkt mit einer attraktiven Rendite auf den Markt gebracht. Eine Privatrente wird garantiert lebenslang ausgezahlt. Viele Fragen der Anrufer und Anruferinnen bezogen sich auch auf die neue Abgeltungssteuer.
Riester lohnt sich fast immer
Ungeachtet der jüngsten Diskussion um die Riester-Rente ist diese staatlich geförderte Form der Altersvorsorge in fast allen Fällen lohnend, betont Dieter Sprott. Der Staat zahlt jährlich eine Grundzulage in Höhe von 154 Euro je Erwachsenen und eine Kinderzulage von 185 Euro pro Sprössling. Mit der Riester-Rente baut man sich eine eigene Altersabsicherung auf und ist vermutlich nicht auf staatliche Sozialhilfe-Leistungen angewiesen, so Sprott.
Selbstständige können nicht „riestern“, für sie gibt es die so genannte Rürup-Rente. Peter Sachs: die Beiträge zu Rürup-Verträgen können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. 2008 sind 66 Prozent der Beiträge ansetzbar, bis 2025 steigt dieser Anteil dann auf 100 Prozent, maximal dürfen dann 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro pro Jahr für Ehepaare angesetzt werden.
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15 Okt |
Altersrente private Altersvorsorge Altersvorsorge
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Unter einer Altersrente versteht man in Deutschland eine Rente, deren Bezug u.a. vom Erreichen einer festgelegten Altersgrenze abhängig ist. Historisch geht sie bis auf das „Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung“ für Arbeiter vom 22. Juni 1889 für das Deutsche Reich zurück.
Nach den Vorschriften des Sechsten Sozialgesetzbuchs (SGB VI) sind Altersrenten
- die Regelaltersrente,
- Altersrenten für langjährig Versicherte,
- Altersrenten für schwerbehinderte Menschen und
- Altersrenten für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute.
Durch das Rentenreformgesetz 1999 vom 16. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2998) wurden ab 1. Januar 2000 folgende Altersrenten nur noch unter bestimmten persönlichen Voraussetzungen (Bestandsschutz) gewährleistet:
- Altersrenten für Frauen und
- Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit.
Im Durchschnitt hat ein Rentnerhaushalt in Deutschland 1953 Euro im Monat zur Verfügung (2007). Dabei stehen einem Westdeutschen Haushalt durchschnittliche 2040 Euro und einem Ostdeutschen 1647 zur Verfügung. Dabei haben Rentner mit höherer Schulbildung in der Regel eine höhere Rente. Selbständige und Freiberufler verfügen hingegen über geringere Renten als Angestellte, noch geringer fällt die Rente für ehemalige Arbeiter aus. Bei der isolierten Betrachtung der gesetzlichen Renten ist das Ost-/Westgefälle hingegen in umgekehrter Richtung. Eine durchschnittliche Altersrente beträgt im Westen bei Männern 976 Euro (465 Euro bei Frauen), im Osten hingegen 1056 Euro (663). Die Begründung findet sich in den längeren Arbeitszeiten in der DDR. Hinzukommt, dass im Osten einige Berufe keinen Beamtenstatus hatten, wie im Westen, so dass diese meist höherqualifizierten in die Rente einfließen, und im Westen in die Pensionen.
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11 Okt |
Wie sicher ist Altersvorsorge Altersvorsorge
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Die Turbulenzen an den Aktienmärkten schüren bei vielen Menschen mittlerweile auch Ängste um ihre Altersvorsorge. Doch Experten geben zum Teil Entwarnung: Denn ob betriebliche Rente, Riester-Rente oder Kapitallebensversicherung - solche Anlageformen unterliegen in Deutschland dem Aufsichtsrecht und sind also per Gesetz geschützt. Und geht etwa ein Arbeitgeber oder ein Versicherungsunternehmen pleite, müssten im Notfall der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) oder die Auffanggesellschaft Protektor einspringen, sagt Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Im Folgenden ein Überblick über die einzelnen Renten-Formen:
Kapitallebensversicherung: Egal was auch passiert, so ist etwa bei einer Kapitallebensversicherung dem Sparer sein eingezahlter Beitrag per Gesetz garantiert. Hinzu kommt ein Garantiezins von derzeit 2,25 Prozent, der auf den Beitrag - abzüglich Kosten zum Beispiel für die Verwaltung - aufgeschlagen wird. "Real liegt der Zins dann je nach Höhe der Kosten bei knapp 2 Prozent", erläutert Altersvorsorge- Referentin Mohn.
Angesichts der derzeit sinkenden Aktienkurse besteht allerdings die Gefahr, dass Überschussbeteiligungen künftig niedriger ausfallen, sagt Mohn. Diese werden einmal jährlich von den Anbietern individuell festgelegt. Denn die Versicherer müssen zwar per Gesetz den größten Teil ihrer Einnahmen in festverzinsliche Wertpapiere stecken. Bis zu 35 Prozent dürfen sie aber auch in Aktien investieren. "Die meisten Versicherer in Deutschland schöpfen diese Grenze allerdings nicht aus. Unseren Informationen zufolge liegt der Anteil etwa bei zehn Prozent", sagt die Verbraucherschützerin.
Fondsgebundene Rentenversicherung: Hier liegt das Risiko deutlich höher. "Denn die Anbieter investieren wesentlich mehr in Aktien", so Mohn. Welche Zahlungen garantiert werden, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. "In den meisten Fällen liegt das Anlagerisiko ausschließlich beim Sparer." Und steigt er vorzeitig aus einem solchen Vertrag aus, geht das meistens nur mit herben Verlusten.
Riester-Rente: Riester-Verträge sind mit besonderen Sicherheiten für die private Altersvorsorgeplanung versehen: "Sowohl das selbst eingezahlte Kapital inklusive Zinsen als auch die staatlichen Zulagen müssen den Kunden als lebenslang garantierte Rente ausgezahlt werden. Das ist gesetzlich geregelt", erläutert Holger Schmitt vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.
Auch hier wird der größte Teil von den Anbietern in festverzinsliche Wertpapiere gesteckt. "Da es sich bei einer Riester-Rentenpolice um eine langfristige Anlage handelt, sollten sich Riester-Sparer von der aktuellen Aktienmarktkrise nicht beunruhigen lassen", so Schmitt.
Bei den fondsgebundenen Riester-Sparplänen garantiert der Gesetzgeber bei Rentenbeginn das eingezahlte Kapital. Wer allerdings vorzeitig rausgeht, müsse mit Verlusten rechnen, so Mohn. Auch bei Banksparplänen kann sich der Sparer auf einen bestimmten Zinssatz plus eine eventuelle Bonuszahlung verlassen.
Betriebliche Altersvorsorge: Hier gibt es fünf verschiedene Formen:
- die sogenannte Direktzusage, die Unterstützungskassen, Pensionsfonds, die Direktversicherungen und die Pensionskassen. Bei den ersten drei Formen springt der Pensions-Sicherungs-Verein ein, sollte der Arbeitgeber pleitegehen. Arbeitgeber, die betriebliche Altersvorsorge anbieten, müssen im Pensions-Sicherungs-Verein Mitglied ein. Dieser würde im Fall einer Arbeitgeber-Insolvenz den versicherten Arbeitnehmern die betriebliche Rente weiterzahlen, und zwar derzeit bis maximal etwa 7500 Euro monatlich, erläutert der PSVaG-Vorstandsvorsitzende Martin Hoppenrath. Für die übrigen Betriebsrenten ist die Auffanggesellschaft Protektor zuständig, bei der etwa Direktversicherer Pflichtmitglieder sind.
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28 Apr |
Die private Altersvorsorge Altersvorsorge
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