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15 Dez |
Rente Info Altersvorsorge
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Die Rentenversicherung unterscheidet sich von der Lebensversicherung auf den Todesfall insbesondere durch die grundsätzlich fehlende Gesundheitprüfung. Der Gesundheitszustand ist bei den üblichen Gestaltungen unerheblich. Ein schlechter Gesundheitszustand mindert vielmehr das Risiko des Versicherers, dass der Leibrentner zu lange lebt. Vielmehr wird der Versicherer unterstellen, dass nur solche Personen Leibrenten kaufen, die für sich selbst eine eher lange Lebenserwartung annehmen. Es sind aber Gestaltungen möglich, bei denen Personen mit in einer Gesundheitsprüfung nachgewiesener verringerter Lebenserwartung niedrigere Beiträge zahlen oder eine höhere Leibrente bekommen. Solche Produkte sind bislang aber nur aus dem Ausland bekannt.
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Da kein Todesfallschutz übernommen wird, sondern das Langlebigkeitsrisiko gedeckt wird, ergeben sich auch Unterschiede beim Risikobeitrag. Es wird nicht, wie für die Versicherung auf den Todesfall, ein Risikobeitrag für zusätzliche Leistungen im Todesfall im Beitrag berücksichtigt. Vielmehr werden die zusätzlichen Leistungen für besonders lange lebende Leibrentner aus den eingesparten Renten vorzeitig Sterbender finanziert, deren nicht für Rentenzahlungen benötigten Beitragsteile werden also an die Überlebenden vererbt. Daher brauchen Leibrentner nicht ihre ganzen Rentenzahlungen selbst zu finanzieren. Bei langem Leben erhalten die Leibrentner damit wesentlich mehr zurück, als sie jemals eingezahlt haben. Hingegen erhalten diejenigen, die zu früh sterben, deutlich weniger als eingezahlt. Zweck der Rentenversicherung ist es nicht, Hinterbliebenen etwas zukommen zu lassen, sondern den Lebensunterhalt des Leibrentners während dessen restlichen Lebens so hoch wie möglich zu sichern.
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15 Okt |
Altersrente private Altersvorsorge Altersvorsorge
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Unter einer Altersrente versteht man in Deutschland eine Rente, deren Bezug u.a. vom Erreichen einer festgelegten Altersgrenze abhängig ist. Historisch geht sie bis auf das „Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung“ für Arbeiter vom 22. Juni 1889 für das Deutsche Reich zurück.
Nach den Vorschriften des Sechsten Sozialgesetzbuchs (SGB VI) sind Altersrenten
- die Regelaltersrente,
- Altersrenten für langjährig Versicherte,
- Altersrenten für schwerbehinderte Menschen und
- Altersrenten für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute.
Durch das Rentenreformgesetz 1999 vom 16. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2998) wurden ab 1. Januar 2000 folgende Altersrenten nur noch unter bestimmten persönlichen Voraussetzungen (Bestandsschutz) gewährleistet:
- Altersrenten für Frauen und
- Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit.
Im Durchschnitt hat ein Rentnerhaushalt in Deutschland 1953 Euro im Monat zur Verfügung (2007). Dabei stehen einem Westdeutschen Haushalt durchschnittliche 2040 Euro und einem Ostdeutschen 1647 zur Verfügung. Dabei haben Rentner mit höherer Schulbildung in der Regel eine höhere Rente. Selbständige und Freiberufler verfügen hingegen über geringere Renten als Angestellte, noch geringer fällt die Rente für ehemalige Arbeiter aus. Bei der isolierten Betrachtung der gesetzlichen Renten ist das Ost-/Westgefälle hingegen in umgekehrter Richtung. Eine durchschnittliche Altersrente beträgt im Westen bei Männern 976 Euro (465 Euro bei Frauen), im Osten hingegen 1056 Euro (663). Die Begründung findet sich in den längeren Arbeitszeiten in der DDR. Hinzukommt, dass im Osten einige Berufe keinen Beamtenstatus hatten, wie im Westen, so dass diese meist höherqualifizierten in die Rente einfließen, und im Westen in die Pensionen.
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11 Aug |
Rentenversicherungen – Altersvorsorge Altersvorsorge
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Da eine private Altersvorsorge heutzutage unumgänglich scheint, und um die Schwächen der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen und somit eine langfristige Altersvorsorge zu gewähren, hat die Bundesregierung mit der Riesterrente eine Möglichkeit geschaffen, durch staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge auftretende Versorgungslücken zu schließen.
Bis auf eine kleine Gruppe kann fast jeder von der Riester Rente profitieren. Nicht staatlich gefördert werden geringfügig Beschäftigte, die ihren Pauschalbetrag zur Rentenversicherung nicht aufstocken, Sozialhilfeempfänger, Rentner und Pensionäre sowie Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind. Für Selbständige bietet die Rürup Rente allerdings eine adäquate Alternative.Vorteile der Riester Rente
Mit Hilfe der Riester Rente können Sie von staatlichen Zulagen profitieren. Dabei sind Förderquoten von mehr als 50% möglich.
Um die Förderung zu erlangen, müssen ab 2008 4% des Bruttoeinkommens in den Rententopf eingezahlt werden.
Für Familien mit zwei Kindern und einem Bruttoeinkommen eines der Ehepartner von 30.000 Euro ergibt sich also ein Betrag von 1.200 Euro und folgendes Fördermodell:
- Sie erhalten jedes Jahr 154 Euro
- Ihr Lebenspartner erhält jedes Jahr 154 Euro
- Für jedes Kind erhalten Sie jährlich weitere 185 Euro
Unter dem Strich ergibt sich daraus eine Grundzulage von 678 Euro jedes Jahr, die Ihnen der Staat schenkt, um 1.200 Euro für Ihre Rente zu sparen.
Zudem erhalten Sie einen Sonderausgabenabzug, den Sie jährlich bei der Steuererklärung geltend machen können. Die Sonderausgaben betragen für 2007 maximal 1.575 Euro und ab 2008 sogar 2.100 Euro.
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30 Apr |
Rentenversicherung vergleich Altersvorsorge, Riester Rente, Rürup Rente
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Als Rente bezeichnet man eine meist monatliche Auszahlung von Geld, dessen Gewährung man sich mit seiner Arbeit verdient hat oder dessen Gewährung man sich mit einer Rentenversicherung „erkauft“ hat.
Die Rente ist auch Ihre Zukunft und die Zukunft abzusichern ist ein Thema, über das Sie sich bestimmt schon Gedanken gemacht haben. Und das ist auch gut so! Mit dem Abschluss einer Rentenversicherung kaufen Sie sich eine Leibrente, bei der Sie genau das Geld wieder bekommen, das Sie abzüglich der Gebühren eingezahlt haben. Die genauen Einzelheiten einer individuell zugeschnittenen Rentenversicherung sind nicht ganz leicht nachvollziehbar, denn es gibt viele verschiedene Tarife und vor allem Varianten, auch Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Versicherungen, die abhängig sind von verschiedenen Faktoren. Daher starten Sie vor Abschluss einer Rentenversicherung unbedingt einen Vergleich der einzelnen Anbieter! Verschieben Sie es nicht und investieren Sie am besten sofort etwas Zeit in einen Vergleich, denn die Zukunft lässt sich auch nicht verschieben.
Denken Sie unbedingt auch an morgen! Rentenversicherung vergleich
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30 Apr |
Die private Rentenversicherung Altersvorsorge
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Die private Rentenversicherung ist - zumindest in der Ansparphase - eine Art Sparvertrag ohne echten Versicherungsschutz. Je nach gewähltem Tarif erhalten die Hinterbliebenen die eingezahlten Beiträge zurück oder auch nicht. Grundsätzlich sind zu unterscheiden: private Rentenversicherung mit und ohne Kapitalwahlrecht. Bei einer Privatrente mit Kapitalwahlrecht hat der Versicherungsnehmer die Wahl, ob zum Ablauf der Versicherung eine Kapitalabfindung (vergleichbar der Ablaufleistung bei der Kapitallebensversicherung) oder eine monatliche Rentenzahlung erfolgen soll.Die private Rentenversicherung bietet keinen echten Hinterbliebenenschutz. Es erfolgt daher auch keine Gesundheitsprüfung bei Abschluss der Rentenpolice. Man unterscheidet bei der Privatrente zwischen den 2 Rentenverträgen: Aufgeschobene Rente und Sofortbeginnende Rente.