| Bundesländer Ein Land der Bundesrepublik Deutschland ist ein originäres staatliches Völkerrechtssubjekt. Umgangssprachlich ist zwar oft von Bundesländern die Rede, in den maßgeblichen Dokumenten wie dem Grundgesetz oder den Verfassungen der Länder selbst wird dieser Begriff jedoch nicht verwendet, da die deutschen Länder gemeinsam die Bundesrepublik Deutschland bilden und nicht umgekehrt eine bloße Verwaltungseinheit der Bundesrepublik darstellen.
Gemeint sind die 16 Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. http://www.dfdsjumbo.com/web/Bundeslaender/ Details |