Parent Kategorie: Riester Rente

Riester-Rente ist eine nicht-offizielle Bezeichnung einer vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderten, privat finanzierten Rente in Deutschland. Die Förderung ist im Altersvermögensgesetz (AVmG) geregelt.

Die Bezeichnung „Riester-Rente“ geht auf Walter Riester zurück, der als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage vorschlug. Anlass war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001, bei der das Nettorentenniveau des Eckrentners, also eines idealtypischen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der 45 Jahre lang Sozialversicherungsbeträge eingezahlt hat, von 70 % auf 67 % reduziert wurde.

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Die Riester-Rente wird aus allgemeinen Steuermitteln durch Zulagen und ggf. Steuervorteile gefördert. Eingeführt wurde diese zusätzliche Altersvorsorge zum 1. Januar 2002, ihre Bezeichnung verdankt sie dem bei Einführung der \"Riester-Rente\" Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester. Die Förderung durch die Riester-Rente ist auf Personenkreise wie Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamte beschränkt - solche Menschen also, die einem System der Altersvorsorge angehören, dessen Leistungsniveau in Zukunft abgesenkt wird. Gefördert wird die zusätzliche Altersvorsorge, die für eine lebenslange Absicherung regelmäßige Zahlungen in monatlichen Raten vorsieht (Rentenversicherungsverträge oder Auszahlungsplan mit Restverrentung). Gefördert werden auch verschiedene Wege der betrieblichen Altersversorgung.

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